Die GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland verbreitete Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. Sie kombiniert die Vorteile beider Gesellschaftsformen.
Grundlegende Struktur:
KG (Kommanditgesellschaft): Kern der Gesellschaft ist die KG, eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist) haftet.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die Besonderheit der GmbH & Co. KG besteht darin, dass die GmbH als Komplementär fungiert. Da die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung ist, haftet sie für die Verbindlichkeiten der KG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Wichtige Aspekte:
Haftung:
Komplementär (GmbH): Haftet beschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen der GmbH.
Kommanditisten: Haftet nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage (Kommanditeinlage).
Geschäftsführung: In der Regel obliegt die Geschäftsführung der GmbH als Komplementär.
Vorteile:
Haftungsbeschränkung: Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist weitgehend geschützt.
Steuerliche Flexibilität: Die Besteuerung kann unter Umständen günstiger sein als bei einer reinen GmbH.
Kreditwürdigkeit: Kann durch die Kombination der Gesellschaftsformen verbessert werden.
Nachteile:
Komplexere Gründung und Verwaltung: Im Vergleich zu einer reinen GmbH ist die Gründung und Verwaltung aufwändiger.
Doppelter Jahresabschluss: Es müssen Jahresabschlüsse für die KG und die GmbH erstellt werden.